Service
Hier finden Sie unsere Sprechzeiten sowie verschiedene Möglichkeiten, wie Sie mit uns Kontakt aufnehmen.
Versicherungskarte
Gesetzlich versicherten Patienten können wir nur noch Rezepte und Krankmeldungen ausstellen, wenn uns die Versichertenkarte im laufenden Quartal vorgelegt wurde. D.h. beim ersten Kontakt im Quartal müssen wir in der Praxis die Versichertenkarte einlesen, bevor ein Rezept bestellt werden kann. Folgerezepte können dann auch per elektronischer oder telefonischer Nachricht bestellt werden.